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Ort zum Leben


Leistungen im
Berufsförderungsbereich
für Menschen in besonderen Lebenslagen
gemäß § 93 a Bundessozialhilfegesetz

I

Konzeption und Zielsetzung

- siehe auch "Selbstverständnis und Unternehmensziele" von Herzogsägmühle.
  

1.

Der Berufsförderungsbereich für "Menschen in besonderen Lebenslagen" dient benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem Ziel der Teilhabe am Leben durch die Förderung ihrer Beziehungen zu sich (Selbstkompetenz), zu anderen (soziale Kompetenz) und zu Gott (Gottvertrauen).
 

2.

Die Fachlichkeit der Hilfe im Berufsförderungsbereich entspricht anerkannten Standards und zielt ab auf die Wiedergewinnung von Arbeitsfähigkeit, angepasstem Arbeitsverhalten und ausreichendem Durchhaltevermögen, Beginn und Anschluss einer Ausbildung, Erwerb von Teilqualifikationen, Aktualisierung früherer Kenntnisse und Fertigkeiten und die Aufnahme und den Erhalt eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Daneben steht das Angebot tagesstrukturierender Beschäftigung.
Der Berufsförderungsbereich steht allen offen, die im Übergangsbereich, im Langzeitbereich von Herzogsägmühle oder als Alleinlebende in der Region leistungsberechtigt sind und den Anforderungen von Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes noch nicht, noch nicht wieder oder nicht mehr gewachsen sind oder dort zu scheitern drohen.
Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage von § 72 Bundessozialhilfegesetz.
 

3.

Der Betrieb des Berufsförderungsbereiches erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er muss sich aus dem Leistungsentgelt und den Ergebnissen des marktgerechten betrieblichen Wirtschaftens selbst tragen und notwendige Anteile für die Infrastruktur von Herzogsägmühle leisten.
 

4.

Der Berufsförderungsbereich ist integraler Bestandteil der Herzogsägmühler Fach- und Ausbildungsbetriebe. Durch die Teilhabe der Leistungsberechtigten an deren

-

Offenheit für Jedermann

-

Normalität als Bestandteil der heimischen Wirtschaft

-

Bemühen um absolute Kundenorientierung und um originelle, hochwertige und marktgerechte Produkte

-

zeitgemäßen und vergleichbaren Produktionsmitteln

erfahren sie persönliche Wertschätzung und Lebensqualität.
  

5.

Der Berufsförderungsbereich verfügt über eine Mitarbeiterschaft, die persönlich und fachlich die erforderliche Eignung aufweist, kooperationsbereit (auch mit den Mitarbeitenden im Bereich des Wohnens, der Arbeitsverwaltung und den Kostenträgern) und im christlichen Glauben verankert ist oder dazu Angebote erhält. Die Bemühungen bei der Personalgewinnung und -begleitung sind entsprechend.
Die Betriebsleiter sind Meister mit Ausbildungsberechtigung, alle anderen Anleiter Arbeits- und Beschäftigungstherapeuten, Arbeitserzieher oder geprüfte Facharbeiter.
Das Verhältnis "Leistungsverpflichtete - Leistungsberechtigte" beträgt im betrieblichen Bereich durchschnittlich 1 : 11,4.
Dazu kommen im Sozialdienst Mitarbeitende im Verhältnis 1 : 55 und im Psychologischen Fachdienst 1 : 240.
 

6.

Die Organisation von Herzogsägmühle berücksichtigt die Eigenverantwortlichkeit der jeweiligen Einzelbetriebe, ihre Produkt-, Markt- und Kundenorientierung und gleichwertig den besonderen Berufsförderungsauftrag gegenüber Benachteiligten.
In jedem Betrieb ist ein "Beauftragter für Ausbildung und Anleitung" benannt, dessen Hauptaugenmerk dem sozialpädagogischen Auftrag des jeweiligen Betriebes bzw. der Berufsförderung Benachteiligter gilt und der mit den Mitarbeitern des betrieblichen Sozialdienstes (Arbeits- und Berufsberatung, siehe 4.6) eng zusammenarbeitet.
Alle sind dem Leiter der Fach- und Ausbildungsbetriebe unterstellt.
Die auf den jeweiligen Ebenen Verantwortlichen führen ihren Bereich oder Betrieb auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter (überprüfbarer) Ziele und laufender Absprachen (Zielkontrolle) mit ihren Vorgesetzten.
Übergreifende Dienste (vor allem im Verwaltungs- und Versorgungsbereich) sorgen für Entlastung.
 

II

Inhalt und Umfang der Leistungen
 

1.

Betriebe und Einrichtungen

Die Leistungen umfassen hierzu im einzelnen

1.1.

Bereitstellung geeigneter Betriebsräume (einschließlich notwendiger Ausstattung) gemäß den Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, einschließlich der Bereitstellung von Heizung, Wasser, Abwasserentsorgung, Elektrizität, Telefon, Zufahrt, Parkraum für Besucher und Mitarbeitende an in der Regel 220 Arbeitstagen (38,5 Stunden je Woche) im Jahr,

1.2.

Wartung und Instandhaltung aller Betriebs- und Sozialräume, ihrer Ausstattung und technischen Anlagen, einschließlich der Pflege der Außenanlagen und Zufahrten ab dem öffentlichen Wegenetz,

1.3.

Organisation eines Fahrdienstes, soweit dies erforderlich und eine Erstattung der Aufwendung von einem Kostenträger möglich ist 

im Bereich der Herzogsägmühler "Fach- und Ausbildungsbetriebe", der Herzogsägmühler "Gemeinschaftseinrichtungen" und der Herzogsägmühler Integrationsfirma "i+s Pfaffenwinkel GmbH" für alle Leistungsberechtigten aus dem Fachbereich "Menschen in besonderen Lebenslagen" und aus der Region.
 

2.

Versorgung

Die Leistungen im Bereich "Versorgung" sind 

-

die Ausstattung der Leistungsberechtigten mit Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen

-

Lernmittel während des Berufsvorbereitungsjahres und Berufsschulbesuches

-

die Abfalltrennung und -entsorgung.
 

3.

Verwaltung

Die Leistungen im Bereich "Verwaltung" betreffen

3.1.

den gesamten wirtschaftlichen und personellen Betrieb des Berufsförderungsbereiches und mitbenutzte Anlagen der Dorfgemeinschaft Herzogsägmühle,

3.2.

die Abrechnung mit den Kostenträgern, 

3.3.

die Regelung aller sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten

und erfolgen überwiegend durch die Gemeinsame Verwaltung Herzogsägmühle. 
  

4.

Maßnahmen

Im Rahmen der folgenden "Maßnahmen" werden Leistungen erbracht:

4.1.

Arbeitstherapie

-

Berufsfindung und Arbeitserprobung

-

Übung einfacher und Vorbereitung komplexer Tätigkeiten

-

Entwicklung kreativer Fähigkeiten 

-

Vermittlung von Kulturtechniken

-

Einüben von Problemlösungsstrategien und angemessenem Konfliktverhalte

-

Weckung und Stabilisierung oder Erhöhung von Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit

-

Abklärung weiterführender beruflicher Fördermaßnahmen

-

Anbahnung und Vermittlung versicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse

in einem Zeitraum von in der Regel zwölf Monaten, der auch Praktika (4.2) beinhalten kann.

4.2.

Praktika

-

Erkundung einer oder mehrerer betrieblicher Welten

-

Abklärung bestehender Wünsche, Interessen und Eignungen
in einem Zeitraum von 2 bis 12 Wochen bzw. bis zum Beginn von

-

Arbeitstrainingsbereich der "Werkstatt für behinderte Menschen"

-

Berufsvorbereitungsjahr an der Herzogsägmühler Berufsschule

-

Ausbildung (4.3)

-

Berufsqualifizierendes Arbeitsverhältnis (4.4)

-

Arbeit im Rahmen der Arbeitstherapie.

4.3.

Ausbildung

-

in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen (derzeit 30)

-

in Berufen gemäß § 48 Berufsbildungsgesetz in Verbindung mit § 42 b Handwerksordnung (derzeit 11)
und Begleitung des Berufsschulbesuches (inklusive Nachhilfe) und individuell erforderliche Hilfestellung vor Prüfungen.

4.4.

Berufsqualifizierende Arbeitsverhältnisse
in versicherungspflichtiger oder nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung mit sozialpädagogischer Begleitung

-

zur Aktualisierung früherer Kenntnisse und Fertigkeiten

-

zum Erwerb von Teilqualifikationen

zur Stabilisierung der Ergebnisse von o. a. berufsfördernden Maßnahmen und zur Erhöhung der Vermittlungsfähigkeit in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes in einem Zeitraum von in der Regel bis zu 2 Jahren.

4.5.

Tagesstrukturierende Beschäftigung
zur Stabilisierung oder zur Verhütung der Verschlimmerung der persönlichen und sozialen Situation der Leistungsberechtigten.
Ort der Leistungserbringung sind in der Regel die Herzogsägmühler "Fach- und Ausbildungsbetriebe". Bei nachgewiesenem individuellen Bedarf und mit Zustimmung des Kostenträgers können sie auch erbracht werden in Herzogsägmühler Wohnbereichen, in den Herzogsägmühler Gemeinschaftseinrichtungen und in der bzw. über die Herzogsägmühler Integrationsfirma "i+s Pfaffenwinkel GmbH".

4.6.

Arbeits- und Berufsberatung

-

regelmäßige motivierende, klärende Beratungs- und Therapiegespräche mit Einzelnen und Gruppen der Leistungsberechtigten zur Entwicklung einer realistischen Berufsperspektive und eines entsprechenden Arbeitsverhaltens

-

Erstellung, regelmäßige Fortschreibung und Auswertung der Hilfepläne Krisenintervention und Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz

-

psychologische Einzel- und Gruppenarbeit mit Leistungsberechtigten

-

psychologische und sozialpädagogische Beratung der Meister und Anleiter

-

Sorge für die ordnungsgemäße und individuell notwendige Vorbereitung und Durchführung aller Maßnahmen

-

Einwerben und Abrechnen individueller Fördermaßnahmen

-

Zusammenarbeit mit Arbeitsverwaltung, Sozialhilfe und Integrationsamt 

-

Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden des Übergangs- oder Langzeitbereiches

-

Führung des Arbeitskreises der "Ausbilder und Anleiter"

-

Kontaktpflege zu Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes

-

Arbeitsvermittlung.
 

5.

Integrierte begleitende Hilfen

Je nach Bedarf oder Notwendigkeit sind alle Mitarbeitenden des Berufförderungsbereiches bemüht um

-

Krisenintervention

-

Seelsorge
und im Einzelfall um weitergehende Hilfen, die geeignet sind,

-

dem drohenden Verlust eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes entgegenzuwirken

-

den Ausbildungsabschluss allgemeinbildender Schulen nachzuholen und berufliche Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben

-

die Integration in die Arbeitswelt zu fördern bzw. eine der Maßnahmen (siehe 4.1 bis 4.5) gelingen zu lassen,
damit die Leistungsberechtigten einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachgehen und ihren Lebensbedarf zumindest teilweise aus regelmäßigem Erwerbseinkommen decken oder in tagesstrukturierender Beschäftigung gehalten werden können.
 

III

Qualität
 

Neben der Beachtung aller zutreffenden gesetzlichen Vorschriften leistet Herzogsägmühle zur Sicherung der Qualität
 

1.

fachliche Anleitung des Personals, regelmäßige Dienstbesprechungen und verantwortliche Organisation durch die Leitung der Betriebe in Absprache mit dem Verwaltungsleiter und dem Direktor von Herzogsägmühle,
 

2.

Fortbildung und Supervision von Mitarbeitenden,
 

3.

Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001.
 

Herzogsägmühle, 18. Dezember 2002 31.9 Dü/ts

 

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