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Ort zum Leben


Leistungen im
Betreuten Wohnen
für Menschen in besonderen Lebenslagen
im Landkreis Weilheim-Schongau
gemäß § 93 Absatz 2 Bundessozialhilfegesetz 

I

Konzeption und Zielsetzung

- siehe auch "Selbstverständnis und Unternehmensziele" von Herzogsägmühle.
 

1.

Das "Betreute Wohnen" dient Mitbürgerinnen und Mitbürgern in besonderen Lebenslagen mit dem Ziel der Teilhabe am Leben durch die Förderung ihrer Beziehungen zu sich (Selbstkompetenz), zu anderen (soziale Kompetenz) und zu Gott (Gottvertrauen).
 

2.

Die Fachlichkeit der Hilfe entspricht anerkannten Standards der Sozialpädagogik/ Sozialarbeit und zielt ab

-

auf die Beschaffung oder Erhaltung einer Wohnung

-

auf die Erlangung und Sicherung eines Platzes im Arbeitsleben und

-

auf sinnerfüllende Freizeitgestaltung zugunsten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern,

-

denen aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten besondere Lebensverhältnisse (z. B. Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Isolation, Schulden) drohen oder 

-

die bereits obdachlos und arbeitslos waren und 

-

für die ambulante Hilfen durch eine Fachberatungsstelle nicht ausreichend, jedoch weitergehende stationäre Hilfen nicht oder nicht mehr erforderlich sind oder

-

die neben oder nach dem Erhalt von Leistungen im teilstationären Bereich oder nach einem stationären Aufenthalt intensive nachgehende Begleitung zur Sicherung des Hilfeerfolgs benötigen und im Landkreis Weilheim-Schongau leben.  

Die Arbeit ist im Rahmen eines Verbundes organisiert und Bestandteil des Herzogsägmühler "Wohn- und Übergangsbereiches für Menschen in besonderen Lebenslagen".
Sie erfolgt auf der Grundlage von § 72 in Verbindung mit § 103 Absatz (2) des Bundessozialhilfegesetzes.
  

3.

Der Betrieb des "Betreuten Wohnens" erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Er muss sich aus den Entgelten öffentlicher Kostenträger selbst tragen und notwendige Anteile für den Fachbereich "Menschen in besonderen Lebenslagen" und die Gemeinsame Verwaltung von Herzogsägmühle leisten.
 

4.

Das "Betreute Wohnen" sichert die Lebensqualität von Menschen in besonderen Lebenslagen im Landkreis Weilheim-Schongau durch Hilfen bei der Bewältigung des Alltags, zur Integration in das jeweilige soziale Umfeld und eine an den Zielen von Selbstbestimmung, Normalität und Gemeinschaftsfähigkeit orientierte Betreuung.
 

5.

Den im "Betreuten Wohnen" lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern stehen Mitarbeitende (Schlüssel 1 : 10) zur Verfügung, die persönlich und fachlich die erforderliche Eignung aufweisen, kooperationsbereit (auch mit Arbeitgebern und Kostenträgern) und im christlichen Glauben verankert sind oder dazu Angebote erhalten. Die Bemühungen bei der Personalgewinnung und -begleitung sind entsprechend. Alle Mitarbeitenden sind Fachkräfte (Fachhochschulabschluss).
 

6.

Die Mitarbeitenden sind in der Gestaltung ihres sozialpädagogischen Auftrages

-

in den Grenzen dieser Leistungsbeschreibung und entsprechend dem jeweils individuellen Hilfebedarf der Hilfeberechtigten - frei. Ihre Zuständigkeit für Einzelne ist ebenso festgelegt wie ihre gegenseitige Vertretung und Erreichbarkeit in Krisensituationen. Sie sind einem Leiter/einer Leiterin unterstellt, in die Kommunikationsstrukturen des Fachbereiches "Menschen in besonderen Lebenslagen" fest eingebunden und arbeiten auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter (überprüfbarer) Ziele und laufender Absprachen (Zielkontrolle) mit ihren Vorgesetzten.
Übergreifende Verwaltungsdienste sorgen für Entlastung.
 

II

Inhalt und Umfang der Leistungen
 

1.

Wohnung

Die Leistungen im Bereich "Wohnung" umfassen

1.1.

Bereitstellung von je einem ansprechend möblierten Appartement mit integrierter Küche und Bad/WC pro Hilfeberechtigten bzw. einer angemessenen Wohnung für Paare,

1.2.

Bereitstellung von Heizung, Wasser, Abwasserentsorgung, Elektrizität, Transportmöglichkeiten (auch zur Freizeitgestaltung),

1.3.

Bereitstellung einer Beratungs- und Begegnungsmöglichkeit (inkl. Büro)
für Einzel- und Gruppengespräche und -veranstaltungen,

1.4.

Wartung und Instandhaltung aller Wohnungen und der Beratungs- und Begegnungsstätte einschließlich zugehöriger Installationen
und erfolgen teilweise durch Einrichtungen von Herzogsägmühle.
 

2.

Versorgung

2.1.

Verpflegung und Anleitung zur gesundheitsbewussten Ernährung und eigenverantwortlichen Haushaltsführung,

2.2.

Hilfestellung bei der Gesundheitsvorsorge und -pflege,

2.3.

Anleitung und gegebenenfalls Mithilfe bei der Wäscheversorgung und -pflege sowie bei der Zimmer- und Hausreinigung,

2.4.

Hilfestellung bei der Mülltrennung und -entsorgung.
 

3.

Verwaltung

Die Leistungen im Bereich "Verwaltung" betreffen

3.1.

den gesamten personellen und wirtschaftlichen Betrieb des "Betreuten Wohnens",

3.2.

Bereitstellung ausreichender Bürokapazität,

3.3.

Klärung der Kostenträgerschaft und Abrechnung mit den Kostenträgern,

3.4.

Hilfe bei Geldangelegenheiten der Hilfeberechtigten,

3.5.

Dokumentation der Hilfebemühungen und Führung der Akten

und werden teilweise erbracht durch die "Gemeinsame Verwaltung" von Herzogsägmühle.
  

4.

Betreuung

Die "Betreuung" erfolgt je nach Bedarf stundenweise in Form von Beratungsgesprächen mit den einzelnen Hilfeberechtigten, Anleitung, Hilfestellung oder gemeinsamem Tun bzw. Erleben (auch abends und am Wochenende), wird nachvollziehbar dokumentiert und umfasst:

4.1.

Begleitung im Alltag und lebenspraktische Förderung

-

Unterstützung der Fähigkeiten und Fertigkeiten um eine eigenständige Haushaltsführung und zum Arrangement mit der Nachbarschaft

-

Hinweise zu einem strukturierten Tagesablauf unter Einschluss religiöser Elemente mit Bezug zum Kirchenjahr

-

Hilfen im Umgang mit Behörden und zur selbständigen Wahrnehmung anderer Dienstleistungen

-

Hilfestellung im Umgang mit Geld (auch Schuldenregulierung

-

Anleitung zur Körperpflege und gesundheitsbewusstem Verhalten

-

Anregungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung, sportlichen und kulturellen Betätigung und zum Arrangement in Gemeinschaften mit gleichgelagerten oder anderen Interessen

-

Hilfe beim Übergang in eine andere Wohn- oder Betreuungsform.

4.2.

Förderung der beruflichen Integration

-

Begleitung der erreichten Stellung im Arbeitsleben und Hilfen bei gewünschten oder notwendigen Veränderungen

-

Zusammenarbeit mit einer "Integrationsfirma" oder Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und den Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeit

-

Klärung und Förderung arbeitsweltbezogener Interessen

-

Hilfen bei der Suche eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben.

4.3.

Integrierte begleitende Hilfen

-

Seelsorge

-

Krisenintervention

-

Sorge für die notwendige Abklärung medizinischer und psychologischer Fragestellungen

-

Beistand bei Rechts- und Gerichtsangelegenheiten

-

Förderung von Selbstvertrauen, Lebenszutrauen und Gottvertrauen

-

Aufarbeitung der persönlichen Biographie und Erarbeitung einer realistischen Zukunftsperspektive

-

Begleitung in den Bereichen "Freundschaft, Partnerschaft und Sexualität"

-

Beistand bei emotionalen Krisen und Konflikten

-

Begleitung in Krankheitszeiten (auch bei Klinikaufenthalten)

-

Thematisieren der christlichen Hoffnung, Ansprechen religiöser Fragen

-

Arbeit mit Angehörigen

-

Zusammenarbeit mit Nachbarn und Ehrenamtlichen

-

Stärkung der Fähigkeiten zur Selbstbehauptung und Selbstbestimmung.
  

III

Qualität
 

Neben der Beachtung aller zutreffenden gesetzlichen Vorschriften leistet Herzogsägmühle zur Sicherung der Qualität
 

1.

 

fachliche Anleitung und Begleitung der Mitarbeitenden, notwendige Fortbildung und Supervision, regelmäßige Dienstbesprechungen; verantwortliche Organisation durch die jeweiligen Leiter in Verbindung mit dem Bereichsleiter in Absprache mit dem Direktor von Herzogsägmühle,
 

2.

 

Dokumentation der Hilfen und ihrer Ergebnisse,
 

3.

 

Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001.
 

Herzogsägmühle, den 20. September 2002

 

 

 

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