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Herzogsägmühle
Von-Kahl-Straße 4
86971 Peiting
Telefon 08861-219 0
Fax 08861-219 201
info@herzogsaegmuehle.de
Leistungen im
Langzeitbereich
für Menschen in besonderen Lebenslagen
gemäß § 93 a Bundessozialhilfegesetz
I | Konzeption und Zielsetzung | ||
- siehe auch "Selbstverständnis und Unternehmensziele" von Herzogsägmühle. | |||
1. | Der Langzeitbereich im Herzogsägmühler Fachbereich "Menschen in besonderen Lebenslagen" dient benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem Ziel der Teilhabe am Leben durch die Förderung ihrer Beziehung zu sich (Selbstkompetenz), zu anderen (soziale Kompetenz) und zu Gott (Gottvertrauen). | ||
2. | Die Fachlichkeit der Hilfe im Langzeitbereich erweist sich vor allem in der vorbehaltlosen Annahme der Leistungsberechtigten und in umfassenden Bemühungen, den erreichten Stand der Resozialisierung zumindest zu stabilisieren. Sie zielt darauf ab, soziale Schwierigkeiten zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten bei Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die unmittelbar nach Durchlaufen des "Übergangsbereiches" (siehe dortige Leistungsbeschreibung) zur Stabilisierung ihrer erreichten Entwicklung oder gegenwärtigen Situation | ||
- | die erworbenen sozialen Bezüge, eine sie bestätigende oder sie tragende Gemeinschaft und stets abrufbare Hilfen benötigen und | ||
- | aufgrund ihrer Verhaltensoriginalität als Mieter oder Arbeitnehmer in anderen Orten nicht akzeptiert werden oder | ||
- | den Anforderungen des Alleinlebens in anderen Orten und in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder nicht mehr gewachsen sind oder | ||
- | mehr als ambulante Hilfen benötigen zur Absicherung ihres erreichten Platzes im Arbeitsleben. | ||
- | wenn der Umzug in eine lediglich begleitete Wohnform gewünscht wird und erfolgversprechend erscheint | ||
- | wenn die auch für ein Leben im Langzeitbereich erforderlichen Anpassungsleistungen nicht mehr erbracht werden und der Erfolg der seitherigen Hilfe in Frage gestellt ist und die Leistungsberechtigten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Mitwirkung bereit sind. | ||
3. | Der Betrieb des Langzeitbereiches erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der Langzeitbereich muß sich aus den Leistungsentgelten öffentlicher Kostenträger selbst tragen und notwendige Anteile für den Fachbereich "Menschen in besonderen Lebenslagen" und die Infrastruktur von Herzogsägmühle leisten. | ||
4. | Der Langzeitbereich für "Menschen in besonderen Lebenslagen" ist integraler Bestandteil von Herzogsägmühle, das Selbstverständnis "ORT ZUM LEBEN" ist spürbar. Lebensqualität wird erlebt und garantiert | ||
- | durch angemessene und individuell gestaltbare Wohnverhältnisse | ||
- | durch die Gestaltung des Alltags unter den Prinzipien "Normalisierung" und "Mitwirkung" | ||
- | durch die Akzeptanz aller als geachtete Mitbürgerinnen und Mitbürger im Gemeinwesen Herzogsägmühle und durch Möglichkeiten der Mitberatung, Mitgestaltung und Mitverantwortung | ||
- | durch Angebote im Freizeit-, Kultur-, Sport- und Bildungsbereich und durch Hilfen zur Teilnahme an Angeboten anderer in anderen Orten. | ||
5. | Der Langzeitbereich verfügt über eine Mitarbeiterschaft, die persönlich und fachlich die erforderliche Eignung aufweist, kooperationsbereit (auch mit Partnern im Hilfeprozeß und den Kostenträgern) und im christlichen Glauben verankert ist oder dazu Angebote erhält. Die Bemühungen bei der Personalgewinnung und -begleitung sind entsprechend. Der Anteil an sozialpädagogischen Fachkräften (FH), Schlüssel 1 : 12, beträgt mindestens 50 %. | ||
6. | Die persönliche Zuständigkeit der Mitarbeitenden für einzelne, Gruppen oder Hausgemeinschaften ist festgelegt, ebenso ihre gegenseitige Vertretung. Sie sind dem Leiter des Sozialdienstes oder einem Heimleiter und diese dem Fachbereichsleiter unterstellt. | ||
II | Inhalt und Umfang der Leistungen | ||
1. | Wohnung | ||
Die Leistungen im Bereich "Wohnung" umfassen | |||
1.1. | Bereitstellung von ansprechend möblierten Einzel- oder Doppelzimmern für 140 Frauen, Männer und Paare, mit Sanitär- und Gemeinschaftsräumen, Abstellräumen und funktionsfähigen Gemeinschaftseinrichtungen sowie Möglichkeiten der Selbstversorgung (Kochen, Wäschepflege) in Herzogsägmühle oder in Orten der Umgebung, | ||
1.2. | Bereitstellung von Heizung, Wasser, Abwasserentsorgung, Elektrizität, Telefon, Abstellräume, Zufahrt, Parkraum für Leistungsberechtigte und Besucher, Transportmöglichkeiten (auch für Freizeitgestaltung), | ||
1.3. | Wartung und Instandhaltung aller Häuser, Räume und technischen Anlagen einschließlich Pflege der Außenanlagen und Zufahrten ab dem öffentlichen Wegenetz. | ||
2. | Versorgung | ||
Die Leistungen im Bereich "Versorgung" sind | |||
2.1. | umfassende gesundheitsbewusste Verpflegung | ||
2.2. | regelmäßige Reinigung der Zimmer und Gemeinschaftsräume | ||
2.3. | umfassender Wäscheservice | ||
2.4. | Mülltrennung und -entsorgung | ||
3. | Verwaltung | ||
Die Leistungen im Bereich "Verwaltung" betreffen | |||
3.1. | den gesamten wirtschaftlichen und personellen Betrieb des Langzeitbereiches und mitbenutzte Einrichtungen und Anlagen der Dorfgemeinschaft Herzogsägmühle (einschließlich der Häuser in anderen Orten), | ||
3.2. | die Kostenabrechnung mit den Trägern der Sozialhilfe, | ||
3.3. | die Realisierung (oder Hilfestellung dazu) von Ansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern, | ||
3.4. | die Verwaltung (oder Hilfestellung dabei) der Finanzen der Leistungsberechtigten, | ||
3.5. | die Dokumentation der Hilfebemühungen und Führung der Akten und werden überwiegend erbracht durch die "Gemeinsame Verwaltung" von Herzogsägmühle. | ||
4. | Persönliche Hilfe | ||
Die "Persönliche Hilfe" wird nachvollziehbar dokumentiert und umfasst | |||
4.1. | Gestaltung des Alltags und lebenspraktische Förderung | ||
- | Begleitung in allen persönlichen Angelegenheiten rund um die Uhr | ||
- | Angebot eines hilfreichen Tagesablaufes im Jahreskreis unter Einschluss religiöser Elemente mit Bezug zum Kirchenjahr | ||
- | Anleitung im Bereich der "Versorgung" (siehe 2.) | ||
- | Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung, sportlichen und kulturellen Betätigung und Hilfe zum Arrangement in Gemeinschaften mit gleichgelagerten oder anderen Interessen und Vermittlung stabilisierender geselliger Erlebnisse und Angebote (auch im Urlaub) und Sorge für tagesstrukturierende Beschäftigung | ||
- | Begleitung von Bemühungen um eine eigenständige Haushaltsführung und zum Arrangement mit Nachbarn | ||
- | Hilfestellung im Umgang mit Geld (auch Schuldenregulierung) | ||
- | Anleitung zur Körperpflege, gesundheitsbewußtem Verhalten und regelmäßigen Arztbesuchen sowie Überwachung der Medikamenteneinnahme | ||
- | Sorge für die Realisierung gesetzlicher Ansprüche und Hilfe im Umgang mit Behörden | ||
- | Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitsuche | ||
- | stabilisierende Begleitung einer versicherungspflichtigen Arbeitssituation | ||
- | Hilfe beim Übergang in eine begleitete Wohnform oder in eine Einrichtung der Altenhilfe | ||
- | Beratung in Rentenangelegenheiten. | ||
4.2. | Sozialpädagogisch-therapeutische Hilfen | ||
- | Begleitung bei persönlichen Problemen und psychologische Beratung | ||
- | Entwicklung einer lebensbejahenden Einstellung | ||
- | Erarbeitung einer realistischen Zukunftsperspektive | ||
- | Einzel- und Gruppenarbeit bei Problemen mit Alkohol und anderen Suchtmitteln und gegebenenfalls Vermittlung weiterführender Hilfen | ||
- | Einzel- und Gruppengespräche bei sozialen Konflikten | ||
- | Klärung von Beziehungen zu Angehörigen, Freunden, Nachbarn. | ||
4.3. | Integrierte begleitende Hilfen | ||
- | Krisenintervention | ||
- | Seelsorge | ||
- | laufende Abklärung medizinisch-psychiatrischer und psychologischer Fragestellungen | ||
- | Beistand bei Rechts- und Gerichtsstreitigkeiten | ||
- | Angebote zur Stärkung des Selbstwertgefühls und Befähigung zur Artikulation berechtigter Eigeninteressen. | ||
III | Qualität | ||
Neben der Beachtung aller zutreffenden gesetzlichen Vorschriften leistet Herzogsägmühle zur Sicherung der Qualität | |||
1. | fachliche Anleitung des Personals, regelmäßige Dienstbesprechungen und verantwortliche Organisation durch den Fachbereichsleiter "Hilfen für Menschen in besonderen Lebenslagen" und dem Leiter der Betriebe in Absprache mit dem Direktor von Herzogsägmühle, | ||
2. | Fortbildung und Supervision von Mitarbeitenden | ||
3. | Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001. | ||
Peiting-Herzogsägmühle, 1. Juni 2000 |