Zur Startseite / Logo der Herzogsägmühle
Ort zum Leben


Leistungen im Gasthaus
Aufnahme- und Klärungseinrichtung
für Menschen in besonderen Lebenslagen
gemäß § 93 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz

I

Konzeption und Zielsetzung  

- siehe auch "Selbstverständnis und Unternehmensziele" von Herzogsägmühle.
 

1.

Das Gasthaus Herzogsägmühle im Herzogsägmühler Fachbereich "Menschen in besonderen Lebenslagen" dient benachteiligten Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Wohnung und Arbeit und vermittelt die Hoffnung, dass durch weitergehende Hilfe ihre Teilhabe am Leben ermöglicht wird und die Beziehungen zu sich (Selbstkompetenz), zu anderen (soziale Kompetenz) und zu Gott (Gottvertrauen) verbessert werden können.
 

2.

Die Fachlichkeit der Hilfe im Gasthaus erweist sich vor allem in der grenzenlosen Aufnahme und in der vorbehaltlosen Annahme der Hilfeberechtigten, in der bedarfsgerechten Versorgung mit allem Notwendigen und in der Art und Vollständigkeit von Informationen über Hilfen nach den zuständigen Leistungsgesetzen durch Behörden und Einrichtungen (einschließlich Herzogsägmühle).
Die Hilfeberechtigten sollen in freier Selbstbestimmung über die Inanspruchnahme weitergehender Hilfen entscheiden.
Das Gasthaus steht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Wohnung für einen begrenzten Zeitraum, längstens 4 Wochen, offen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, weil insbesondere

-

keine Wohnung vorhanden ist

-

keine gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage besteht

-

Arbeitslosigkeit nicht ohne Hilfe bewältigt werden kann

-

Krankheiten das Befinden und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen

-

nach dem Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus
oder einer Strafanstalt oder durch den Verlust tragender Beziehungen ein Neuanfang aus eigener Kraft unmöglich erscheint oder

-

Verhaltensprobleme die Akzeptanz durch andere in den Bereichen Wohnung, Arbeit und Freizeit erschweren oder unmöglich machen und die eigene Kraft zur Überwindung dieser Schwierigkeiten nicht ausreicht.

Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage von § 72 Bundessozialhilfegesetz.
 

3.

Der Betrieb des Gasthauses erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Gasthaus muss sich aus den Leistungsentgelten öffentlicher Kostenträger selbst tragen und notwendige Anteile für den Fachbereich "Menschen in besonderen Lebenslagen" und die Infrastruktur von Herzogsägmühle leisten.
 

4.

Das Gasthaus für Menschen in besonderen Lebenslagen ist integraler Bestandteil von Herzogsägmühle, das Selbstverständnis "ORT ZUM LEBEN" ist spürbar.
Lebensqualität wird vor allem erlebt durch die unmittelbar gewährte notwendige Hilfe und die Erfahrung, ein willkommener und geschätzter Gast zu sein.
 

5.

Das Gasthaus verfügt über eine Mitarbeiterschaft, die persönlich und fachlich die erforderliche Eignung aufweist, kooperationsbereit (auch mit anderen Einrichtungen, Behörden und Kostenträgern) und im christlichen Glauben verankert ist oder dazu Angebote erhält. Die Bemühungen bei der Personalgewinnung und -begleitung sind entsprechend. Der Anteil an sozialpädagogischen Fachkräften (FH) beträgt 25 %.
 

6.

Die Mitarbeitenden haben klar definierte Aufgaben und sind dem Leiter des Fachbereiches "Menschen in besonderen Lebenslagen" unterstellt. Sie sind in die Kommunikationsstrukturen des Fachbereiches fest eingebunden und arbeiten auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter (überprüfbarer) Ziele und laufender Absprachen (Zielkontrolle) mit ihrem Vorgesetzten.
Übergreifende Dienste (Sozialdienst, psychologischer Dienst und Verwaltung) sorgen für Entlastung.
 

II

Inhalte und Umfang der Leistungen
 

1.

Wohnung

Die Leistungen im Bereich "Wohnung" umfassen

1.1.

Bereitstellung von mindestens vier Mehrbettzimmern mit Waschgelegenheit; einer Dusch- und Desinfektionsanlage, einer Toilettenanlage für Männer sowie einem Mehrbettzimmer für Frauen mit eigenem Sanitärbereich, Aufnahmemöglichkeiten für Paare und zwei gemütlich eingerichteten Gasträumen mit Verteilerküche, Büro (für Einzelgespräche), Aufbewahrungsmöglichkeiten für Gepäck, Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder, Parkplätze für Fahrzeuge und Raum für Tiere,

1.2.

Bereitstellung von Heizung, Wasser, Abwasserentsorgung, Elektrizität, Telefon, Zufahrt

1.3.

Wartung und Instandhaltung aller Räume und Installationen inklusive Pflege der Außenanlagen.
 

2.

Versorgung

Die Leistungen im Bereich "Versorgung" sind

2.1.

umfassende kräftigende Verpflegung,

2.2.

Angebot von Waschmaschinen und Trockner,

2.3.

Abgabe gut erhaltener Bekleidung,

2.4.

Haus- und Zimmerreinigung,

2.5.

Mülltrennung und -entsorgung.
 

3.

Verwaltung

Die Leistungen im Bereich "Verwaltung" betreffen die

3.1.

Erfassung persönlicher Daten und Führung der Akten,

3.2.

Abrechnung mit den Kostenträgern und den

3.3.

wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung, Abrechnung mit dem örtlichen Sozialhilfeträger, Planung und Realisation von Investitionen, Instandhaltung, Ersatzbeschaffungen in Verbindung mit der Gemeinsamen Verwaltung von Herzogsägmühle.
 

4.

Persönliche Hilfe

Die "Persönliche Hilfe" umfasst

4.1.

Aufnahmebereitschaft des Gasthauses rund um die Uhr,

4.2.

Grenzenlosigkeit der Aufnahme (niemand wird abgewiesen),

4.3.

ständige Präsenz (rund um die Uhr) und Gesprächsbereitschaft von Mitarbeitenden,

4.4.

Einzelgespräche über die Lebenssituation der Hilfeberechtigten und pädagogische Diagnostik,

4.5.

Seelsorge,

4.6.

umfassende Informationen über Hilfemöglichkeiten,

-

aufgrund der bestehenden Leistungsgesetze

-

durch zuständige Sozialleistungsträger

-

in Herzogsägmühle

-

in anderen Einrichtungen,

4.7.

Krisenintervention,

4.8.

Hilfe bei der Beschaffung von Papieren,

4.9.

Hilfe bei Krankheit und Vermittlung ärztlicher Behandlung,

4.10.

Vermittlung von Gesprächspartnern im Übergangsbereich von Herzogsägmühle,

4.11.

Vermittlung eines Platzes in einer anderen geeigneten Einrichtung,

4.12.

Begleitung zu Behörden,

4.13.

Rechtsberatung,

4.14.

Arbeitsvermittlung.
 

III

Qualität
 

Neben der Beachtung aller zutreffenden gesetzlichen Vorschriften leistet Herzogsägmühle zur Sicherung der Qualität
 

1.

fachliche Anleitung und Begleitung der Mitarbeitenden des Gasthauses, regelmäßige Teamgespräche, Einbindung der Mitarbeitenden in die Konferenzen und Dienstbesprechungen des Fachbereiches,
 

2.

Fortbildung und Supervision von Mitarbeitenden
 

3.

Qualitätsmanagement gemäß DIN EN ISO 9001.
 

Herzogsägmühle, 20. März 2003

 

Nach Oben